DGB zur Brückenteilzeit: Gesetz nicht blockieren

„Die Bedenkenträger unter den Arbeitgebern und in der CDU verfestigen den Fachkräftemangel, wenn sie dieses wichtige Gesetz blockieren wollen. Die Rückkehr vieler Frauen in eine Vollzeitarbeit hilft, die Lücken in den Betrieben zu schließen, die bisher jedes Jahr größer werden. Die Bundesregierung muss jetzt endlich das liefern, was sie im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Wir brauchen Arbeitszeiten, die sich am Leben orientieren und nicht umgekehrt“, sagt Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord, zur anhaltenden Debatte über die neue Brückenteilzeit mit dem Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit.

Nötig sei auch eine Beweislastumkehr: Wenn es tatsächliche innerbetriebliche Hemmnisse geben sollte, müsse es künftig die Pflicht des Arbeitgebers sein, dies nachzuweisen. In Mecklenburg-Vorpommern und in Hamburg arbeitet fast jede zweite Frau in Teilzeit. In Schleswig-Holstein sind sogar mehr Frauen in Teilzeit als in Vollzeit beschäftigt.

Pflege, Kinder, Ehrenamt oder Weiterbildung – es gibt viele Gründe, warum Menschen im Laufe ihres Lebens eine Zeit lang in Teilzeit arbeiten möchten. Das Problem bisher: Wer seine Arbeitszeit für eine Weile reduzieren will, hat keinen Anspruch darauf, anschließend wieder in Vollzeit zu arbeiten. Gerade für Frauen bedeutet das oftmals einmal Teilzeit immer Teilzeit. Mit erheblichen Auswirkungen auf das Gehalt, die Karriere und die zukünftige Rente, verbunden mit dem Risiko der Altersarmut. Davon betroffen sind gerade bei den weiblichen Beschäftigten viele.

Aus dem Arbeitszeitreport der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin geht hervor, dass viele Beschäftigte sich andere Arbeitszeiten wünschen: 55 Prozent der Vollzeitbeschäftigten möchten gerne ihre Arbeitszeit reduzieren, 35 Prozent der Teilzeitbeschäftigten würde gerne länger arbeiten. 24 Prozent der Teilzeitbeschäftigten arbeiten nur deshalb in Teilzeit, weil sie keine Beschäftigung in Vollzeit gefunden haben. Von der Mehrheit der Frauen und Männer, die in Teilzeit arbeiten, wird diese Arbeitszeitoption zwar in bestimmten Lebensphasen gewählt, ist als Dauerzustand aber meistens nicht gewünscht.

„Es ist nicht zu verstehen, dass über Fachkräftemangel geklagt wird und gleichzeitig vor allem Frauen nicht aus der Teilzeitfalle herauskommen. Ich bin davon überzeugt, dass eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung im Sinne der Beschäftigten das vorhandene Erwerbspotential, betrachtet über den gesamten Lebensverlauf, hebt – gerade auch das Potential der Frauen. In den Bundesländern des Nordens wird dies besonders dringend benötigt“, so Uwe Polkaehn.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der DGB Nord den vorliegenden Gesetzentwurf, durch Weiterentwicklung des Teilzeitrechts den Arbeitszeitbedarfen und -bedürfnissen der Beschäftigten entgegenzukommen. Bisher haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oftmals nur die Möglichkeit, sich auf Teilzeitarbeitsplätze zu bewerben oder nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz Teilzeit in Anspruch zu nehmen, ohne ein Recht auf Aufstockung in Vollzeit.

Der bisherige Gesetzentwurf bleibt an einigen Stellen jedoch hinter den Erwartungen des DGB zurück. So gilt die so genannte Brückenteilzeit erst in Betrieben mit 45 Mitarbeitern, in Betrieben mit 46 bis 200 Mitarbeitern hat nur einer von jeweils 15 Beschäftigten darauf Anspruch. Dennoch klagen die Unternehmensverbände über diese Zumutbarkeitsgrenzen. „Einem gut aufgestellten Unternehmen mit z. B. 59 Mitarbeitern sollten maximal vier Befristungen zugemutet werden können. Wir brauchen dringend Brücken zwischen Teilzeit- und Vollzeitarbeit“, so Uwe Polkaehn: „Ein Großteil des Fachkräftemangels ist ohnehin hausgemacht. Deshalb unser Rat an die Arbeitgeber: mehr ausbilden, mehr um Frauen werben, durch Familienfreundlichkeit und auch das Rückkehrrecht in Vollzeit, stärker auf leistungsschwächere Schüler zugehen – und besser bezahlen. Denn Löhne und Arbeitszeiten sind für Fachkräfte immer noch zentrale Argumente für oder gegen eine Firma.“

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.