Gebühren: Einige steigen, andere fallen

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung turnusmäßig eine Reihe städtischer Gebühren angefasst – einige steigen, andere fallen.

Die Gebühren für Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung sowie öffentlicher Einrichtungen gemäß dem Kostendeckungsgrundsatz an die Kostenentwicklung und die rechtliche Entwicklung angepasst. Die neuen Gebühren treten am 1. Januar 2012 in Kraft. Das Gesamtvolumen der Anpassungen – einschließlich der Gebühren bei den Anstalten des öffentlichen Rechts – beträgt rund 2,17 Millionen Euro.

Das Gebührengesetz schreibt vor, Gebühren grundsätzlich kostendeckend zu erheben. Die jetzige Anpassung der Gebühren trägt diesem Grundsatz Rechnung. Darüber hinaus machen auch Gesetzesänderungen eine Anpassung von Gebühren erforderlich. Im Einzelnen wurden u.a. folgende Gebührenänderungen beschlossen:

Schulwesen und Berufsbildung

Bei den Gebühren für die Staatliche Jugendmusikschule werden neue Gebühren im Zusammenhang mit den Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets eingeführt und bestehende Erlass- und Ermäßigungsregeln verändert, um den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen und die Teilnahme weiterer Kreise am Musikunterricht zu ermöglichen.

Die Kosten für den Bildungsurlaub werden geringfügig angehoben, um der Preisentwicklung Rechnung zu tragen.

Baugenehmigungen

Die Gebühren für Baugenehmigungen sollen zur Verbesserung der Kostendeckung um durchschnittlich 3 % angehoben werden.

Wirtschaftsverwaltung

In diesem Bereich werden neue Gebührentatbestände aufgrund des Geldwäschegesetzes eingeführt.

Öffentliche Sicherheit, Feuerwehr

Die Kosten für die Verwahrung eines Kraftfahrzeugs auf dem Verwahrplatz Ausschläger Weg sinken aufgrund gesunkener Personalkosten leicht.

Die Gebühr für einen Einsatz infolge eines Fehlalarms einer Brandmeldeanlage sinkt durchschnittlich um circa 1,8 %. Dies ist in niedrigeren Personalkosten begründet.

Friedhöfe

Die Gebühren für die Nutzung der Friedhöfe Ohlsdorf, Öjendorf und der Bezirksfriedhöfe steigen um durchschnittlich 3,34 %. Gegenüber 2011 wird eine anonyme Urnenbeisetzung um 2,05 % und eine Sargbeisetzung in einer Wahlgrabstätte um 3,86 % teurer.

Hausmüllgebühren

Bei den Hausmüllgebühren wird ein neuer Unterflurbehälter für Bio-Abfälle als Alternative zur grünen Tonne eingeführt, der 57,30 Euro pro Monat kostet bei einem Fassungsvermögen von 3 Kubikmetern.

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