SPD: Missbräuchliche Abmahnungen müssen verhindert werden

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestags-Fraktion Johannes Fechner nimmt Stellung zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und zu Berichten über die Sorge vor missbräuchlichen Abmahnungen: „Im Mittelstand und vielen Vereinen gibt es die Sorge, aufgrund der DSGVO Abzocke durch missbräuchliche Abmahnungen ausgesetzt zu werden. Die SPD-Fraktion drängt seit Langem darauf, missbräuchliche Abmahnungen in allen Bereichen – nicht nur im Datenschutz – zu verhindern. Die Union hat allerdings schärfere Gesetze in den Koalitionsverhandlungen blockiert.

Dringend nötig ist die Abschaffung des so genannten fliegenden Gerichtsstandes. Die SPD hat dies im Koalitionsvertrag durchgesetzt, das gilt es jetzt schnell umzusetzen. Der so genannte fliegende Gerichtsstand ermöglicht es Abzockern, vor Gerichten zu klagen, die weit vom Wohnort des Betroffenen entfernt sind. Viele zu Unrecht verklagte Firmen haben deshalb auf Rechtsmittel verzichtet und unberechtigte Schadenersatzzahlungen geleistet.

Zudem müssen die Anwaltsgebühren insgesamt auch im Urheberrecht endlich wirksam gedeckelt werden, was die Union in den Koalitionsverhandlungen blockiert hat. Abmahnungen müssen dem freien Wettbewerb und dem Verbraucherschutz dienen. Abmahnungen dürfen aber nicht Geschäftsmodell für Abzocker werden, die mit freiem Wettbewerb oder Verbraucherschutz gar nichts am Hut haben. Dass jetzt CDU-Wirtschaftspolitiker Maßnahmen gegen missbräuchliche Abmahnungen fordern, ist scheinheilig, weil die gleichen Leute vor wenigen Monaten diese dringend nötigen Maßnahmen nicht im Koalitionsvertrag sehen wollten.“

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